Vorsitzende Susanne Kochherr begrüßte Rechtsanwältin Brigitte Schießl aus Schwarzenfeld, die gut 50 Teilnehmern die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung in verständlichen Worten erklärte.
Die Rechtsanwältin machte die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung deutlich. Diese werden dann sehr wichtig, wenn man selber wegen Krankheit, Unfall ,… nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun.
Während man bei einer Vorsorgevollmacht einer oder mehrerer Personen des Vertrauens schriftlich die Erlaubnis erteilt, dass sie sie im Bedarfsfall bei rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertritt, wird bei der Betreuungsvollmacht dem Gericht die Aufgabe erteilt, eine Person zu bestimmen. Dabei hat man jedoch die Möglichkeit bestimmte Personen oder, z.B. Pflegeheime, explizit auszuschließen.
Bei einer Patientenverfügung legt man selber fest, in welche medizinischen Maßnahmen man einwilligt bzw. welche man ablehnt. Dabei sollten alle im Formular angesprochenen Punkte beantwortet werden, da man sonst dem behandelnden Arzt die Entscheidung überlässt.
Informationen und Formulare bekommt man unter
www.bundesgesundheitsministerium.de

